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Typische Schadensfälle in der Hundehaftpflichtversicherung

Wer sich entscheidet, einen Hund anzuschaffen, übernimmt für das Tier selbst, aber auch für mögliche durch den Hund verursachte Schäden eine hohe Verantwortung. Solche Schäden können für Hundehalter richtig teuer werden, vor allem, wenn Personen geschädigt werden und möglicherweise auf Pflege angewiesen sind. Auch Sachschäden sind mitunter teuer. Vorbeugen können Sie mit einer Hundehaftpflichtversicherung.

Vorsorge mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung

In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung bereits Pflicht, teilweise sind sogar Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Auch wenn in Ihrem Bundesland noch keine Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung besteht und Ihr Hund nicht als gefährlich eingestuft ist, sollten Sie an einen guten Versicherungsschutz denken. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist mit Beiträgen verbunden, die sich je nach Anbieter, Bundesland und den versicherten Schäden unterscheiden. Allerdings sind die Beiträge deutlich niedriger als die Kosten, die bei einem Schaden durch einen Hund entstehen.

Unterschiedliche Tarife in der Hundehaftpflichtversicherung

Haben Sie einen Anbieter für eine Hundehaftpflichtversicherung gefunden, sollten Sie prüfen, ob nur ein Tarif oder mehrere Tarife angeboten werden. Einige Versicherer bieten einen Basistarif für wenig Geld an, der aber nur grundlegende Schadensfälle wie

abdeckt. Neben einem Basistarif wird dann noch mindestens ein teurerer Tarif angeboten, in dem noch weitere Schäden abgesichert sind. Es ist durchaus sinnvoll, einen teureren Tarif zu wählen, denn auch Schäden, die nicht mit dem Basistarif abgedeckt sind, können richtig teuer werden. Die Versicherung der allgemeinen Tierhalterhaftpflicht bei der Generali beinhaltet auch Deckschäden und Auslandsaufenthalte. Dabei gibt es keine unterschiedlichen Tarife, denn solche Schäden sind grundsätzlich versichert. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann separat, aber auch als Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Typische Personenschäden in der Hundehaftpflicht

Zu den häufigsten Personenschäden gehören nicht nur Bisse, die andere Personen durch einen Hund erleiden. Gehen Sie mit Ihrem Hund spazieren und reißt er sich von der Leine los, kann er mit einem Auto oder einem Radfahrer kollidieren. Für die beteiligten Personen bedeutet das nicht nur Schäden an Auto oder Fahrrad, sondern häufig auch schwere Verletzungen und bei einem unglücklichen Sturz mitunter sogar den Tod. Das wird richtig teuer, weshalb Sie auf eine hohe Deckungssumme für Personenschäden achten sollten.

Schäden an Familienangehörigen

Es kann passieren, dass Ihr Hund ein Familienmitglied, beispielsweise Ihr Kind oder Ihre Mutter, beißt oder anderweitig schädigt. Solche Schäden sind in der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt, unabhängig davon, ob diese Familienmitglieder bei Ihnen im Haushalt leben oder nicht. Die Schäden sind nicht nur dann abgedeckt, wenn der Hund durch diese Personen beaufsichtigt wird, sondern auch, wenn sie sich in Ihrem Beisein ereignen.

Schäden an anderen Tieren durch den Hund

Hunde tollen gern herum und spielen mit anderen Hunden. Die Situation kann aber auch eskalieren, sodass der andere Hund durch Ihren Hund gebissen wird. Erleidet der Hund schwerwiegende Verletzungen, ist das mit hohen Tierarztkosten verbunden. Schäden an Tieren zählen zu den Sachschäden und sind in der Hundehaftpflichtversicherung versichert.

Versicherung von Deckschäden

Wer einen Rüden hat, der nicht kastriert ist, riskiert Deckschäden, wenn er den Hund unbeaufsichtigt lässt oder eine fremde Person mit dem Hüten beauftragt. Wird eine läufige Hündin gegen den Willen ihres Besitzers gedeckt, kann das Zuchtausfall oder Abtreibung der ungewollten Welpen nach sich ziehen. Das ist mit hohen Kosten verbunden, für die Sie aufkommen müssen, wenn Deckschäden nicht versichert sind. Für den Halter einer Rassehündin kommt es zu Verdienstausfall, wenn er die Hündin nicht für die Zucht mit einem Rasserüden nutzen kann, da sie Welpen von einem Mischlingsrüden erwartet. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn der ungewollte Deckakt versichert ist.

Schäden bei Auslandsaufenthalten

Halten Sie sich mit Ihrem Hund dienstlich oder im Urlaub im Ausland auf, können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt solche im Ausland verursachten Schäden ab, egal, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Unbegrenzter Versicherungsschutz besteht zumeist innerhalb Europas. Fahren Sie aber mit Ihrem Hund ins außereuropäische Ausland und sind die Schäden nicht mit Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt, kann das für Sie teuer werden, da im Ausland ganz andere Regeln gelten können. Die Generali deckt Auslandsaufenthalte weltweit bis zu fünf Jahren ab.

Versicherung von Mietsachschäden

Nicht jede Hundehaftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden ab. Bei einigen Anbietern können Sie Mietsachschäden zusätzlich gegen Aufpreis versichern, wenn Sie mit Ihrem Hund zur Miete wohnen. Mietsachschäden sind beispielsweise eine übermäßige Beanspruchung, wenn der Hund an Wänden oder Türen kratzt. Solche Schäden sind mit Renovierungskosten verbunden und sollten von der Versicherung getragen werden. Unter Mietsachschäden fallen auch durch den Hund verursachte Schäden an Heizkörpern oder Elektrogeräten, die Eigentum des Vermieters sind.

Auch wenn Sie nicht zu Miete wohnen, aber den Hund häufiger in den Urlaub mitnehmen, sollten Sie daran denken, dass Mietsachschäden abgedeckt sind und auch Schäden an Ferienwohnungen, Hotel- und Pensionszimmern, Schiffskabinen sowie deren beweglicher Einrichtung abgesichert sind.

Unterschied zwischen Fremdhüterrisiko und Hüterbiss

Wird Ihr Hund durch eine nicht gewerbsmäßige Person, beispielsweise durch einen Freund oder Nachbarn, beaufsichtigt und verursacht er einen Schaden, tritt die Versicherung dafür ein, wenn Sie das Fremdhüterrisiko versichert haben. Das ist meistens gegen Aufpreis möglich. Ein Hüterbiss, wenn also die Person, die den Hund beaufsichtigt, von ihm gebissen wird, fällt nicht unter das Fremdhüterrisiko. Solche Schadensfälle müssen Sie zusätzlich versichern.

Fazit

Eine Hundehaftpflichtversicherung sollten Sie abschließen, um hohe Kosten durch vom Hund verursachte Schäden zu vermeiden. Achten Sie genau darauf, welche Leistungen abgedeckt sind. Verschiedene Leistungen sind nicht im Tarif enthalten, können aber gegen Aufpreis versichert werden.